Impressum

 

Schreibservice Gehart

Monika Gehart

Lupburger Straße 1

Lupburger Straße 1

92331 Parsberg 

Steuernummer 244/219/80027

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schreibservice Gehart

 

1.Vertragsgrundlage

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Aufträge. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Schreibservice-Gehart.

 

2.Vertragsabschluss

Der Auftraggeber kann den Auftrag in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form erteilen.

Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen oder  elektronischen Auftragsbestätigung durch den Schreibservice-Gehart. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der AG von ihr Kenntnis nehmen kann und ist verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung.

 

3.Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Schreibservice-Gehart unentgeltlich, erbracht werden. Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen.

Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Bei mangelhafter Qualität von Audiodateien oder unleserlicher Handschrift kann der Schreibservice-Gehart den Auftrag zurückgeben. Bereits erbrachte Teilleistungen müssen trotzdem vom Auftraggeber vergütet werden.

Auf Wunsch des Auftraggebers werden erhaltene Unterlagen und Medien nach der Leistungserbringung gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten zurück gesendet.

 

4.Preise und Zahlungsmodalitäten

Alle Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19, Abs.1 USTG) wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung bezahlt werden.

Bei Groß-Aufträgen von Neukunden behält sich der Schreibservice-Gehart vor, eine Vorauszahlung von ca. 50 % der Auftragssumme zu fordern. Wurden Teillieferungen vereinbart, so kann jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollte der Auftraggeber Rechnungen nicht fristgerecht zahlen, so kann der Schreibservice-Gehart nach eigenem Ermessen die weiteren Arbeiten einstellen und vom Vertrag zurücktreten.

 

5.Leistungsverzögerungen

Sollte ein zugesagter Termin nicht eingehalten werden können, so wird der Auftraggeber hierüber umgehend informiert.

Wenn in außergewöhnlichen Fällen wie z.B. höhere Gewalt, Feuer, Unfall oder Krankheit eine Leistungserbringung auf längere Zeit unmöglich wird, so kann der Schreibservice-Gehart vom Vertrag zurücktreten. Es entsteht hierdurch kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.

Bei Lieferverzögerungen von mehr als 3 Wochen hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht.

Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch eine der beiden Vertragsparteien ist der Schreibservice-Gehart berechtigt, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

6.Haftung

Der Schreibservice-Gehart ist für den Inhalt der im Auftrag des Kunden verfassten Dokumente nicht verantwortlich.

Ein Haftungsanspruch des Auftraggebers besteht nur, wenn die Pflichtverletzung des Schreibservice-Gehart auf nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In allen anderen Fällen wird keine Haftung übernommen für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die durch die Erbringung, Verzögerungen oder Nichterbringung der Leistungen entstehen. Schadenersatzforderungen aufgrund entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen.

Sollten überlassene Dokumente oder Medien aufgrund höherer Gewalt, Feuer oder anderen nicht vom Schreibservice-Gehart zu vertretenden Gründen verloren gehen oder unbrauchbar werden, so ist die Haftung auf den Materialwert der Gegenstände beschränkt.

Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für Verlust oder Beschädigung auf dem Postweg oder eine fehlerhafte oder schädliche elektronische Übertragung haftet der Schreibservice-Gehart nicht.

Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die Beseitigung von Mängeln. Nachweisbare Fehler müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden.

 

7.Geheimhaltungspflicht

Der Schreibservice-Gehart verpflichtet sich, über alle zur Kenntnis gekommenen Informationen und Daten des Auftraggebers gegenüber jedem, der mit dem Vorgang nicht dienstlich befasst ist, Stillschweigen zu bewahren.

 

8.Sonstiges

Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das deutsche Recht.

Erfüllungsort für die Leistung ist der Unternehmenssitz in Parsberg.

Gerichtsstand ist Neumarkt.

 

Stand 01.01.2018AGB_Schreibservice_Gehart.pdf (147,8 kB)Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Vertragsgrundlage
Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Aufträge. Mit der Beauftragung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch den Schreibservice-Gehart.
2. Vertragsabschluss
Der Auftraggeber kann den Auftrag in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form erteilen.
Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den Schreibservice-Gehart. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der AG von ihr Kenntnis nehmen kann und ist verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für den Schreibservice-Gehart unentgeltlich, erbracht werden. Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Auftraggeber zu tragen.
Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Bei mangelhafter Qualität von Audiodateien oder unleserlicher Handschrift kann der Schreibservice-Gehart den Auftrag zurückgeben. Bereits erbrachte Teilleistungen müssen trotzdem vom Auftraggeber vergütet werden.
Auf Wunsch des Auftraggebers werden erhaltene Unterlagen und Medien nach der Leistungserbringung gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten zurück gesendet.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
Alle Preise verstehen sich in Euro. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19, Abs.1 USTG) wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum per Überweisung bezahlt werden.
Bei Groß-Aufträgen von Neukunden behält sich der Schreibservice-Gehart vor, eine Vorauszahlung von ca. 50 % der Auftragssumme zu fordern. Wurden Teillieferungen vereinbart, so kann jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. Sollte der Auftraggeber Rechnungen nicht fristgerecht zahlen, so kann der Schreibservice-Gehart nach eigenem Ermessen die weiteren Arbeiten einstellen und vom Vertrag zurücktreten.
5. Leistungsverzögerungen
Sollte ein zugesagter Termin nicht eingehalten werden können, so wird der Auftraggeber hierüber umgehend informiert.
Wenn in außergewöhnlichen Fällen wie z.B. höhere Gewalt, Feuer, Unfall oder Krankheit eine Leistungserbringung auf längere Zeit unmöglich wird, so kann der Schreibservice-Gehart vom Vertrag zurücktreten. Es entsteht hierdurch kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz.
Bei Lieferverzögerungen von mehr als 3 Wochen hat der Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht.
Bei vorzeitiger Vertragsauflösung durch eine der beiden Vertragsparteien ist der Schreibservice-Gehart berechtigt, den bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
6. Haftung
Der Schreibservice-Gehart ist für den Inhalt der im Auftrag des Kunden verfassten Dokumente nicht verantwortlich.
Ein Haftungsanspruch des Auftraggebers besteht nur, wenn die Pflichtverletzung des Schreibservice-Gehart auf nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. In allen anderen Fällen wird keine Haftung übernommen für direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die durch die Erbringung, Verzögerungen oder Nichterbringung der Leistungen entstehen. Schadenersatzforderungen aufgrund entgangenen Gewinns oder sonstigen mittelbaren Schäden sind ausgeschlossen.
Sollten überlassene Dokumente oder Medien aufgrund höherer Gewalt, Feuer oder anderen nicht vom Schreibservice-Gehart zu vertretenden Gründen verloren gehen oder unbrauchbar werden, so ist die Haftung auf den Materialwert der Gegenstände beschränkt.
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für Verlust oder Beschädigung auf dem Postweg oder eine fehlerhafte oder schädliche elektronische Übertragung haftet der Schreibservice-Gehart nicht.
Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die Beseitigung von Mängeln. Nachweisbare Fehler müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden.
7. Geheimhaltungspflicht
Der Schreibservice-Gehart verpflichtet sich, über alle zur Kenntnis gekommenen Informationen und Daten des Auftraggebers gegenüber jedem, der mit dem Vorgang nicht dienstlich befasst ist, Stillschweigen zu bewahren.
8. Sonstiges
Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das deutsche Recht.
Erfüllungsort für die Leistung ist der Unternehmenssitz in Parsberg.
Gerichtsstand ist Neumarkt.
Stand 01.01.2018